Der letzte Berufsabschluss muss mindestens 2 Jahre zurückliegen. Grund dafür ist, dass von einer gewissen Aktualität und Relevanz der Ausbildung ausgegangen wird und somit noch keine Notwendigkeit nach dem Qualifizierungschancengesetz besteht.
Um einen Missbrauch dieser Förderung auszuschließen, muss die letzte Weiterbildung, die nach dem Qualifizierungschancengesetz genehmigt wurde, mindestens 2 Jahre zurückliegen.