MUYDOZO Academy
§ 82 SGB III

Das Qualifizierungschancengesetz, einfach erklärt.

Der Staat zahlt die Weiterbildung deiner Mitarbeitenden und zusätzlich einen Teil ihres Gehalts, während sie lernen. Hier steht, wer gefördert wird, wie viel es gibt und wie der Antrag läuft.

Worum es geht

Mit dem Qualifizierungschancengesetz fördert die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildung von Menschen, die bereits einen Job haben. Ziel ist, dass Beschäftigte den Anschluss nicht verlieren, wenn sich ihr Beruf durch Digitalisierung und KI verändert. Anders als beim Bildungsgutschein muss dafür niemand arbeitslos sein.

Wer gefördert werden kann

  • Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, unabhängig von Alter und Betriebsgröße
  • Der letzte Berufsabschluss liegt mindestens zwei Jahre zurück
  • In den letzten zwei Jahren gab es keine Weiterbildung, die nach diesem Gesetz gefördert wurde
  • Der Antrag ist vor dem ersten Kurstag gestellt

Wer gar keinen anerkannten Berufsabschluss hat, wird sogar unabhängig von der Betriebsgröße mit 100 % gefördert. Dann greift § 81 Abs. 2 SGB III, und es besteht ein Rechtsanspruch statt einer Ermessensentscheidung.

Förderstaffel

Wie viel es gibt

BetriebsgrößeKurskostenZuschuss zum Arbeitsentgelt
unter 50 Beschäftigte100 %75 %
50 bis 499 Beschäftigte50 %50 %
ab 500 Beschäftigte25 %25 %

Bei Beschäftigten ab 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung steigt die Kurskostenförderung in Betrieben unter 500 Beschäftigten auf 100 %.

Gibt es eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag zur Weiterbildung, kommen bis zu 5 Prozentpunkte dazu. Die Betriebsgröße zählt auf Unternehmensebene, nicht pro Standort.

Ablauf

In 4 Schritten zur bewilligten Weiterbildung

  1. 01

    Beratungs-Call (15 Minuten)

    Wir prüfen die Förderfähigkeit, klären die Betriebsgröße und stellen den passenden Kurs für deine Mitarbeitenden zusammen. Danach weißt du, mit welcher Quote du rechnen kannst.

  2. 02

    Unterlagen vorbereiten

    Wir stellen die Kursbeschreibung, die Zulassung und die Kostenaufstellung bereit. Du brauchst Angaben zum Unternehmen, zur Person und zum geplanten Kurszeitraum.

  3. 03

    Antrag beim Arbeitgeber-Service stellen

    Den Antrag stellst du selbst beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit. Dein eigener Aufwand liegt bei 30 Minuten bis wenigen Stunden.

  4. 04

    Bewilligung, dann Kursstart

    Nach der Zusage legt ihr den Startzeitpunkt in Ruhe fest und wir übernehmen das Onboarding der Teilnehmenden.

Der realistische Zeitplan

Der eigene Aufwand liegt bei 30 Minuten bis wenigen Stunden. Danach entscheidet die Agentur für Arbeit, und das dauert mehrere Wochen. Plane deshalb Vorlauf ein und stoße den Antrag früh an. Nach der Bewilligung bleibt Zeit, den Kursstart in Ruhe zu legen.

Abgrenzung zu den anderen Wegen

Bildungsgutschein nach § 81

Für Menschen, die arbeitslos sind oder deren Arbeitsverhältnis endet. Ausgestellt wird er seit 2025 in allen Fällen von der Agentur für Arbeit, nicht mehr vom Jobcenter.

Qualifizierungsgeld nach § 82a

Für Betriebe, in denen ein größerer Teil der Belegschaft vom Strukturwandel betroffen ist. Setzt eine Betriebsvereinbarung voraus.

Qualifizierungschancengesetz nach § 82

Der Regelfall für einzelne Beschäftigte, ohne Betriebsvereinbarung.

Wir begleiten dich durch den Antrag, stellen ihn aber nicht für dich. Die Agentur für Arbeit schützt die freie Trägerwahl und akzeptiert keine Antragstellung durch den Bildungsträger. Über die Förderung entscheidet sie nach Ermessen im Einzelfall.

FAQ

Häufige Fragen zur Förderung

Unsere Weiterbildungen sind vollständig förderfähig mit bis zu 100 % Kostenübernahme: Unter 50 Beschäftigte 100 % Kostenübernahme, der Kurs ist komplett kostenlos. 50 bis 499 Beschäftigte 50 % Kostenübernahme. Ab 500 Beschäftigte 25 % Kostenübernahme.

Prüfe in 2 Minuten, ob euer Betrieb gefördert wird.

Der Förder-Check rechnet deine Quote aus und zeigt, wie viel vom Lohn erstattet wird.

Förder-Check startenErstgespräch buchen

Start jederzeit · Antrag muss vor dem ersten Kurstag gestellt sein